Die Fahrerlaubnisbehörden im Landratsamt Bad Kissingen

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisklasse), die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Bitte beachten Sie:
Wir sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

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  • Führerschein-Pflichtumtausch
    Bis zum 19.01.2026 sind alle Personen zum Umtausch aufgerufen, die im Besitz eines Kartenführerscheins mit Ausstellungsjahr 1999 - 2001 sind.
    Zudem ist der Pflichtumtausch für alle Jahrgänge ab 1953, die noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind, bereits fällig. Eine Terminvereinbarung zum Umtausch sollte zeitnah erfolgen.
    Nähere Informationen zum Pflichtumtausch finden Sie hier
     
  • Ihre Ansprechpartner/innen für Fahreignung, Entzugsverfahren und Fahrschulen/-lehrer finden sie hier.
     
  • Die Onlinedienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde im Bürgerservice-Portal des Landkreises Bad Kissingen finden Sie hier.

Hier die wichtigsten Themen:
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