Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisklasse), die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
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Sollte Ihnen kein freier Termin angezeigt werden, sind aktuell leider alle Termine ausgebucht. Alle freien Terminkapazitäten werden Ihnen angezeigt, bitte sehen Sie daher möglichst von telefonischen Terminanfragen ab.
- Führerschein-Pflichtumtausch
Aktuell sind alle Jahrgänge ab 1953, die noch in Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind, zum Umtausch aufgerufen.
Nähere Informationen zum Pflichtumtausch finden Sie hier
- Ihre Ansprechpartner/innen für Fahreignung, Entzugsverfahren und Fahrschulen/-lehrer finden sie hier.
- Onlineantragstellung:
- Internationaler Führerschein
- Pflichtumtausch (aktuell nur für die Geburtenjahrgänge ab 1953, die noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind)
- Begleitetes Fahren ab 17
- Ersterteilung allgemeine Fahrerlaubnis
- Erweiterung allgemeine Fahrerlaubnis
- Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
- Verlängerung allgemeine Fahrerlaubnis
- Alle weiteren Vorgänge (Karteikartenabschrift, Neuerteilung, Ersatz, Änderung Auflagen, etc.)
Hier die wichtigsten Themen: