Tuberkulosefürsorge

Das hiesige Gesundheitsamt übernimmt im Landkreis Bad Kissingen die Aufgaben der Tuberkulosefürsorge. Ziel ist es hierbei Erkrankungsfälle an Tuberkulose (TB oder Tbc) frühzeitig zu erkennen, um die Therapie der Betroffenen einzuleiten. Außerdem werden im Rahmen der sogenannten Umgebungsuntersuchungen alle Kontaktpersonen ermittelt und untersucht, wenn ein relevantes Ansteckungsrisiko vorliegt. Bei diesen Kontaktpersonen können eventuell ebenfalls therapeutische Maßnahmen notwendig sein, wenn sie sich angesteckt haben. So sollen Infektionsketten frühzeitig erkannt und unterbrochen werden, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Die Tuberkulose ist laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine meldepflichtige Erkrankung. Der alleinige Verdacht auf eine Tuberkuloseerkrankung ist hingegen nicht meldepflichtig. Wird bei einer Person eine Tuberkuloseerkrankung festgestellt, erfolgt eine entsprechende Meldung an das Gesundheitsamt. Daraufhin wird eine Umgebungsuntersuchung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tuberkulosefürsorge eingeleitet.

Im Rahmen der Überwachung verfolgt das Gesundheitsamt bekannte Erkrankungsfälle während und nach Abschluss der Therapie bis eine Ansteckungsfähigkeit mit hoher Sicherheit ausgeschlossen wurde.    

Die sogenannte aktive Fallfindung erstreckt sich auf Bevölkerungsgruppen mit erhöhtem Tuberkuloserisiko.

Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes in diesem Aufgabenbereich ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Im Rahmen der Umsetzung dieser Aufgabe arbeitet das Gesundheitsamt eng mit Ärztinnen und Ärzten in Praxen und Kliniken zusammen.


Weitere Informationen zur Tuberkulose:

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