Fachdienst Trennung und Scheidung


Der Fachdienst Trennung und Scheidung des Jugendamtes Bad Kissingen berät und unterstützt betroffene Eltern, alleinerziehende Väter und Mütter sowie beteiligte Kinder bzw. Jugendliche. Der Fachdienst Trennung und Scheidung hat schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

  • Trennungs- und Scheidungsberatung im Hinblick auf Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterstützung von Eltern bei der Erarbeitung außergerichtlicher und damit einvernehmlicher Lösungen für das Sorge- und Umgangsrecht
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, z.B. Teilnahme an Anhörungen, Erstellen von Berichten zur Frage der elterlichen Sorge, des Umgangsrechtes


Der Fachdienst bietet hierzu an:

  • Beratungsgespräche mit einem oder beiden Elternteilen vor, während und nach der Trennungs- und Scheidungsphase
  • Beratungs- und Vermittlungsgespräche zur Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung
  • Hilfestellung und Begleitung bei der Gestaltung einer guten Umgangsregelung
  • Beratung von Eltern und Kindern bei akuten oder drohenden Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungskonflikten
  • Beratung und Vermittlung bei Sorgerechts- und Umgangskonflikten, Erarbeitung von Bewältigungsstrategien für aktuelle und zukünftige Konflikte
  • Erarbeitung eines einvernehmlichen, nach Möglichkeit schriftlich fixierten Konzepts zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge einschließlich des Umgangs mittels Methoden der Mediation
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs mit dem Kind, dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern, u.ä.
  • Vermittlung von Angeboten des Begleiteten Umgangs zur Kontaktanbahnung oder bei richterlicher Anordnung
  • Vermittlung an Beratungsstellen bei emotional hochbelasteten Kindern und Jugendlichen
  • Vermittlung an Beratungsstellen bei hochstrittigen Elternkonflikten
  • Angemessene Unterstützung zur Erhaltung der Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zu wichtigen Bezugspersonen z.B. Geschwister oder Großeltern


Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren:

Das Jugendamt wird vom Familiengericht über Verfahren, die das Kind betreffen (zum Beispiel bezüglich des Sorgerechts oder des Umgangs) informiert und wirkt bei diesen Verfahren im Regelfall aktiv mit. Das bedeutet: Vor dem Anhörungstermin beim Familiengericht finden mit den beteiligten Elternteilen (und abhängig vom Alter auch mit dem Kind) Gespräche statt. Das Jugendamt gibt dann vor dem Familiengericht einen Bericht bzw. persönliche Stellungnahme ab, die sich am Wohl des Kindes orientiert.
Der Fachdienst Trennung und Scheidung empfiehlt betroffenen Eltern sich möglichst schon vor der Einreichung von Anträgen zum Sorge- oder Umgangsrecht beim Familiengericht vom Fachdienst Trennung und Scheidung des Jugendamtes persönlich oder telefonisch über Möglichkeiten der außergerichtlichen Klärung und Vermittlung beraten zu lassen.


Für weitere Informationen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Trennung und Scheidung gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner siehe Kasten rechts (Zuständigkeit nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens des betroffenen Kindes)
 


Getrennt-Gemeinsam
Die App „Getrennt – Gemeinsam“ ist ein Angebot der Landesarbeitsgemeinschaft und des Fachverbandes für Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung Bayern e. V., um getrennten Eltern den Umgang mit ihren gemeinsamen Kindern zu erleichtern.
Mit der App können Eltern:

  • Termine koordinieren
  • Freizeitgestaltungen absprechen
  • Umgangszeiten regeln
  • Unterlagen der gemeinsamen Kinder teilen

Weitere Infos unter: www.getrennt-gemeinsam.de

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