Im Rahmen der Kommunalen Jugendhilfeplanung des Landkreises Bad Kissingen wird seit 1997 an Teilplänen für die verschiedenen Bereiche des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) gearbeitet. Hierbei wird für jedes Handlungsfeld der Jugendhilfe der Bestand erhoben, der Bedarf ermittelt und aus den Ergebnissen zukunftsgerichtete Maßnahmenempfehlungen zur Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe formuliert.
Zur Bearbeitung der einzelnen Bereiche wurden jeweils eigene Arbeitskreise gegründet, die mit Fachkräften aus der jeweiligen Praxis besetzt wurden. Bereichsübergreifend arbeitet der Unterausschuss "Jugendhilfeplanung", der mit Vertretern des Jugendhilfeausschusses sowie Fachkräften der verschiedenen Planungsbereiche und mit Vertretern des Jugendamtes besetzt ist.
Übersicht der bisherigen Planungsbereiche
Für Fragen rund um die Jugendhilfeplanung im Landkreis Bad Kissingen wenden Sie sich bitte an Frau Schäfer.