Kindertageseinrichtungen

Unter Kindertageseinrichtungen versteht man in erster Linie Kindergärten, Kinderkrippen und Kinderhorte. Welche Einrichtungsform besucht wird, hängt vom Alter des zu betreuenden Kindes ab:

  • 0 bis 3 Jahre: Kinderkrippe 
  • 3 bis 6 Jahre: Kindergarten (sog. Regelkinder)
  • 6 bis 14 Jahre: Kinderhort

Im Landkreis Bad Kissingen gibt es derzeit insgesamt 81 Kindertageseinrichtungen, welche entweder unter kommunaler, freigemeinnütziger (z.B. Kirche, Vereine), privater (z.B. gGmbH) oder freier Trägerschaft (z.B. Waldkindergarten) stehen.

Ein Großteil der oben genannten Kindertageseinrichtungen sind altersgeöffnete Einrichtungen. Das bedeutet, die Einrichtung bietet verschiedene Gruppen (Krippen-, Regel-, Hortgruppen) an, in denen Kinder verschiedenen Alters betreut werden.

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Insgesamt acht (reine) Kinderhorte sind im Landkreis vorhanden und zwar in den Städten Bad Kissingen, Hammelburg und Münnerstadt, in den Märkten Burkard-roth, Maßbach und Wildflecken sowie in der Gemeinde Nüdlingen. Darüber hinaus bieten auch andere Kindertageseinrichtungen einzelne Hortplätze bzw. -gruppen für die Schulkindbetreuung an.

Krippenplätze stehen in vielen altersgeöffneten Einrichtungen zur Verfügung, eine reine Kinderkrippe gibt es im Landkreis Bad Kissingen nicht.

Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie direkt bei den einzelnen Kindertageseinrichtungen bzw. über die jeweilige Gemeinde.

Auf Antrag können einkommensabhängig die Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtung ganz oder teilweise im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe vom Landkreis Bad Kissingen ab Antragseingang übernommen werden.

Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen

Die rechtliche und fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen, deren Träger sowie der Kommunen im Landkreis Bad Kissingen übernimmt die Kita-Aufsicht, die beim Landratsamt Bad Kissingen (Jugendamt) angesiedelt ist.

Neben der Beratungstätigkeit fallen weitere Aufgaben an, wie beispielsweise das Betriebserlaubnisverfahren, die Auszahlung und Abrechnung der Betriebskostenförderung, die Betreuung von Bauangelegenheiten sowie die Durchführung von Belegprüfungen.

Keine Aufgabe der Kita-Aufsicht ist die Vermittlung und Vergabe von Betreuungsplätzen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Einrichtung oder an die Kommune.

Ihre Ansprechpartner der Kita-Aufsicht im Jugendamt Bad Kissingen sind:

Frau Reith
Tel: 0971/801-2170

Frau Ernst
Tel: 0971/801-2220

Im Bereich der Kita-Aufsicht stehen folgende Online-Formulare zur Verfügung:

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