Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz


Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich definiert in § 14 SGB VIII. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll die Lebenskompetenz von jungen Menschen fördern, indem Angebote und Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen. Ebenso sollen Eltern und andere erziehungsbeauftragte Personen besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bezeichnet somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes. Zielgruppen sind u.a. Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Multiplikatoren (Lehrer/Lehrerinnen, Erzieher/Erzieherinnen und Ehrenamtliche).

Wir bieten:

Beratung, Information, Veranstaltungen und Projekte zu verschiedensten Themen des erzieherischen Jugendschutzes, Saftmobil, AK Prävention, ALKO-STOP

Ansprechpartnerin:

(erreichbar Dienstag, Mittwoch und Donnerstag)

Landratsamt Bad Kissingen
Frau Rabea Daniel
Hausen
Klosterweg 13
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-7013
Fax: 0971/801-7013

 

zurück