![]() | -> Bildergalerie Saaleck |
Eigentümer: | Landkreis Bad Kissingen |
Anmeldung an: | Landratsamt Bad Kissingen |
Postanschrift: | Jugendzeltplatz „Saaleck“ 97762 Hammelburg |
Platzwart: | Günter Gaul |
Belegungskalender:
Anfahrt und Parkmöglichkeiten:
Anfahrt mit Bus oder PKW direkt bis zum Platz möglich. Es gibt am Platz 8 PKW-Parkplätze.
GPS-Koordinaten: 50° 06'31" N; 09° 52'22" O
Nächste Bus/Bahnstation:
Hammelburg. Zwischen Bahnhof und Jugendzeltplatz verkehren keine öffentlichen Verkehrsmittel (ca. 6 km).
ÖPNV:
Nächste Haltestelle: Hammelburg, ca. 3 km entfernt.
Lage und Beschaffenheit:
Der Zeltplatz liegt oberhalb von Hammelburg in der Nähe des Schloss Saaleck am Rande eines Waldes und hat eine Fläche von ca. 1,2 ha.
Fassungsvermögen:
Der Platz ist für Gruppen bis 140 Personen geeignet.
Ausstattung:
Im Versorgerhaus finden Sie:
- Küche mit
- zwei 300-Liter Kühlschränke
- 50-Liter Gefrierschrank
- Großküchenherd
- Hockerkocher
- Topf- und Spülbecken
- zwei separate Vorratsräume
Ess- und Kochgeschirr muss von der Gruppe mitgebracht werden!
- Aufenthaltsraum (ca. 30 qm, mit Holzofen beheizbar)
Feuerholz muss selbst besorgt oder mitgebracht werden!
- Zwei Gruppenleiterzimmer mit je 2 Betten (Bettlaken sind selbst mitzubringen).
- Nach Geschlechtern getrennte Toiletten und Waschräume mit jeweils zwei Duschen.
- Behinderten-WC
Außerdem verfügt der Platz über
- Feuerstelle
- Bolzplatz/Spielwiese
- 20 Biertischgarnituren
Reinigung:
Am Ende der Freizeit sollten die Böden des Versorgerhauses feucht gewischt werden und alle mobilen Einrichtungsgegenstände und Geräte an die dafür vorgesehenen Stellen zurückgebracht werden. Putzutensilien müssen selbst mitgebracht werden!
Einkaufsmöglichkeiten:
Vor Ort gibt es keine Einkaufsgelegenheiten. Über günstige Möglichkeiten in der Umgebung informiert der Platzwart.
Erste-Hilfe:
Krankenhaus: | Helios OrthoClinic Hammelburg, Ofenthalerweg 20, 97762 Hammelburg Tel.: 09732/9000 |
Apotheken: | Apotheke am Krankenhaus, Falken-Apotheke, Einhorn-Apotheke, Engel-Apotheke, |
Besonderheiten:
Das direkt an den Zeltplatz angrenzende Wasserbecken und das dazugehörende umzäunte Gelände darf auf keinen Fall betreten werden. Das Betreten der Anlage und Sach-beschädigungen an dieser Anlage werden strafrechtlich verfolgt.