Die Sportförderung des Landkreises Bad Kissingen

  • Geschäftsführung des Sportbeirats, der den Landkreis in Sportangelegenheiten berät
  • Bearbeitung der "Vereinspauschale" des Landes Bayern
  • Finanzielle Förderung der Sportvereine durch die "Vereinspauschale" des Landkreises Bad Kissingen
  • Finanzielle Förderung der Sportvereine bei der Beschaffung von Jugendsportgeräten. Die inhaltliche Gestaltung und die Abwicklung dieser Förderung wurde an den KJR Bad Kissingen delegiert
  • Ausrichtung der jährlichen Sportlerehrung des Landkreises
  • Geschäftsführung des BLSV-Kreises Bad Kissingen

Die Sportförderung des Landkreises Bad Kissingen ist der Kommunalen Jugendarbeit angegliedert.


Vereinspauschale / Übungsleiterpauschale 2023:

Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe. Die Kommunen fördern insbesondere die Vereine. Aber auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag. Er beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen. Die Förderung der Vereine umfasst die Förderung des Sportbetriebs, also Zuschüsse für TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen. Der Landkreis Bad Kissingen gewährt in Anlehnung an die Förderung des Freistaates Bayern zusätzlich einen Kommunalzuschuss.

Bitte beachten Sie für die Beantragung der Vereinspauschale insbesondere, dass

  • seit dem Jahr 2017 eine Reihe von Verbänden ihre bisherigen TrainerInnen- bzw. ÜbungsleiterInnen-Lizenzen auf DOSB-Lizenzen umgestellt haben. Für die Berücksichtigung in der bayerischen Vereinspauschale ist in diesem Zusammenhang problematisch, dass die DOSB-Lizenzen teilweise lediglich in elektronischer Form vorliegen und damit prinzipiell mehrfach ausgedruckt und auch mehrfach bei den Kreisverwaltungsbehörden eingereicht werden können.
  • Aus diesem Grund bitten wir Sie besonders darauf zu achten, dass Ihnen von den ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen entweder keine Kopien der Lizenzen übergeben werden, da Sie zum Stichtag die Lizenzen bei uns im Original (Lizenz auf Prägepapier) vorlegen müssen, oder den Kopien und selbst gedruckten Lizenzen, die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage „Erklärung LizenzinhaberIn“ beigefügt ist,
  • Ihre ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen alle notwendigen Umschreibungen und Verlängerungen ihrer Lizenzen fristgerecht bis zum Stichtag vorgenommen haben,
  • Ihr Beitrags-Ist-Aufkommen dem geforderten Beitrags-Soll-Aufkommen 2022 entspricht (noch können Sie die Spendenmöglichkeit zur Erreichung des Beitrags-Soll-Aufkommens für 2022 nutzen),
  • der Antrag vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag, Mittwoch den 1. März 2023, entweder in der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizenziertem Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. den Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.
    Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, verbieten sich Ausnahme- und Härtefallregelungen.

Vollständige Informationen zum Förderverfahren inklusive einer aktuellen Auflistung aller für dieses Förderverfahren anerkannten ÜbungsleiterInnen-Lizenzen finden Sie auf den Websites des BLSV, des BSSB und des Bayerischen Innenministeriums.

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Sport-Empfang 2023

Der Landkreis Bad Kissingen ehrt einmal jährlich die erfolgreichsten Einzelsportlerinnen und Einzelsportler, Sportmannschaften und Schulteams des Landkreises. Während des Sport-Empfangs findet zudem die Verleihung der Sport-Ehrenbriefe an verdiente Persönlichkeiten des Sports statt.

Der Sportbeirat trifft in seiner jährlichen Sitzung die Auswahl der zu Ehrenden Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften. Über die Verleihung des Sport-Ehrenbriefes beschließt der Kulturausschuss des Kreistages in nichtöffentlicher Sitzung.

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