Die Sportförderung des Landkreises Bad Kissingen

  • Geschäftsführung des Sportbeirats, der den Landkreis in Sportangelegenheiten berät
     
  • Bearbeitung der "Vereinspauschale" des Landes Bayern
     
  • Finanzielle Förderung der Sportvereine durch die "Vereinspauschale" des Landkreises Bad Kissingen
     
  • Finanzielle Förderung der Sportvereine bei der Beschaffung von Jugendsportgeräten. Die inhaltliche Gestaltung und die Abwicklung dieser Förderung wurde an den KJR Bad Kissingen delegiert
     
  • Ausrichtung der jährlichen Sportlerehrung des Landkreises
     
  • Geschäftsführung des BLSV-Kreises Bad Kissingen

Die Sportförderung des Landkreises Bad Kissingen ist der Kommunalen Jugendarbeit angegliedert.


Vereinspauschale 2025

Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe, sie fördern insbesondere die Vereine. Auch der Freistaat Bayern beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen. Die Förderung der Vereine umfasst die Förderung des Sportbetriebs, also Zuschüsse für Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter.

Der Landkreis Bad Kissingen gewährt in Anlehnung an die Förderung des Freistaates Bayern zusätzlich einen Kommunalzuschuss.

Bei der Beantragung der Vereinspauschale ist zu beachten:

  • Zur Vereinfachung der Antragstellung für die Sport- und Schützenvereine muss dem Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale das bisherige Formular "Erklärung zur Einreichung von Lizenzen" nicht mehr beigelegt werden. Dies gilt auch bei Vorlage der Lizenz in Kopie oder auf digitalem Wege.
     
  • Bei der Teilung von Lizenzen auf zwei Vereine, ist dem Antrag das Formular "Erklärung zur Teilung von Lizenzen" beizufügen.
     
  • Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie die Trainerinnen und Trainer müssen alle notwendigen Umschreibungen und Verlängerungen ihrer Lizenzen fristgerecht bis zum Stichtag vornehmen.
     
  • Ihr Beitrags-Ist-Aufkommen muss dem geforderten Beitrags-Soll-Aufkommen 2024 entsprechen (noch können Sie die Spendenmöglichkeit zur Erreichung des Beitrags-Soll-Aufkommens für 2024 nutzen).
     
  • Der Antrag ist vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag 3. März 2025 entweder in der Kreisverwaltungsbehörde oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizenziertem Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. den Einlieferungsbeleg) abzugeben.
     
  • Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, verbieten sich Ausnahme- und Härtefallregelungen.

Vollständige Informationen zum Förderverfahren inklusive einer aktuellen Auflistung aller für dieses Förderverfahren anerkannten Übungsleiter-Lizenzen finden Sie auf den Internestseite des BLSV, des BSSB und des Bayerischen Innenministeriums.

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Sport-Empfang 2025

Der Landkreis Bad Kissingen ehrt einmal jährlich die erfolgreichsten Einzelsportlerinnen und Einzelsportler, Sportmannschaften und Schulteams des Landkreises. Während des Sport-Empfangs findet zudem die Verleihung der Sport-Ehrenbriefe an verdiente Persönlichkeiten des Sports statt.

Der Sportbeirat trifft in seiner jährlichen Sitzung die Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften. Über die Verleihung des Sport-Ehrenbriefes beschließt der Kulturausschuss des Kreistages in nichtöffentlicher Sitzung.

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