Wohngeld

Informationen zum neuen Wohngeld-Plus finden Sie hier.

Wohngeld wird als Zuschuss geleistet. Mieter von Wohnraum (auch Untermieter oder Heimbewohner) können Wohngeld in Form von Mietzuschuss, Eigentümer selbst genutzten Wohnraums in Form von Lastenzuschuss erhalten, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und sofern zutreffend, in welcher Höhe, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Summe der Einkünfte aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung ab.

Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, können neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister zählen.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, Asylbewerberleistungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung berücksichtigt worden sind. Leben demnach im Haushalt auch Personen, die wegen der genannten Transferleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, bleiben deren Einkünfte und Wohnkostenanteile bei der Wohngeldberechnung unberücksichtigt.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Sofern ein Anspruch besteht, wird Wohngeld vom 1. des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt worden ist. Entsprechende Antragsformulare sind bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes Bad Kissingen sowie bei allen Gemeindeverwaltungen und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Bad Kissingen erhältlich. Alternativ können Sie das entsprechende Antragsformular samt Erläuterungen sowie weitere Formblätter auch direkt auf dieser Seite herunterladen:

Antragsformulare und Erläuterungen:

Online-Antrag:
Per Klick auf den nachfolgenden Button können Sie Ihren Wohngeldantrag auch online stellen. Dort finden Sie auch alle weiteren Hinweise zur Nutzung des Online-Wohngeldantrags.
Online-Wohngeldantrag 

Weitere, ggf. benötigte Formulare:

Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen des Antrags die entsprechenden Erläuterungen genau durch.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle nehmen gerne eine persönliche Beratung vor und führen bei Bedarf auch eine Probeberechnung durch. Sie erreichen uns während den Öffnungszeiten des Landratsamtes jederzeit telefonisch oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anträge können auch bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde abgegeben werden. Eine Beratung ist dort jedoch nicht möglich.

Bitte bedenken Sie, dass eine zügige Bearbeitung des Wohngeldantrags nur dann ermöglicht werden kann, wenn der Wohngeldstelle ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag sowie alle für die Entscheidung über den Wohngeldantrag benötigten Unterlagen vollständig vorliegen. Im Antrag unbeantwortete Fragestellungen können weitere und ggf. zeitintensive Nachfragen zur Folge haben.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.datenschutz.kg.de


Wohngeld-Plus-Reform:

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.


Externe Links und Broschüren:

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