Wissenswertes zum Handelsgewerbe


Nicht jedes GEWERBE ist Handelsgewerbe. Handel im volkwirtschaftlichen Sinne ist die Gesamtheit der Tätigkeiten, die den Güterumlauf vom Produzenten zum Konsumenten vermittelt.
Handelsgewerbe ist jedes Grundhandelsgewerbe. Hierzu zählen beispielsweise der Einkauf und das Weiterveräußern von Waren (unverändert, bearbeitet oder verarbeitet), das fabrikmäßige Be- und Verarbeiten von Waren für andere, die Tätigkeiten von Handelsmaklern, Versicherungsgesellschaften, Handelsvertretungen, Verlags-, Buch- und Kunsthändlern usw.

Wichtigste gesetzliche Grundlage des Handelsrechts ist das, in fünf Bücher gegliederte, Handelgesetzbuch (HGB), das gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) am 01.01.1900 in Kraft trat. Das HGB ist für die wirtschaftliche Betätigung der meisten gewerblichen Unternehmer relevant.
 

Die Industrie- und Handelskammer:

Die IHK ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die regionale Selbstverwaltungsorganisation aller gewerblichen Unternehmen mit Ausnahme des Handwerks (mehr) Sie vertritt die Interessen Ihrer Mitglieder, berät, erstellt Gutachten und nimmt Lehrabschlußprüfungen ab usw. Die Daten von Gewerbeanzeigen im Stehenden Gewebe werden der IHK übermittelt.
 

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Die Industrie- und Handelskammer wird Ihnen weiterhelfen.

Industrie und Handelskammer Würzburg
Mainaustraße 33
97082 Würzburg
Tel: 0931/4194-0
Industrie und Handelskammer Schweinfurt
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