Waffen und allgemeine Informationen
Online-Anträge der Waffenbehörde
Kurzbeschreibung
Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt.
Kosten
Waffenrechtliche Erlaubnisse sind wie auch andere staatliche Erlaubnisse gebührenpflichtig. Die einzelnen Gebühren können Sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) erfragen oder über die entsprechende Leistungsbeschreibung (siehe "Verwandte Themen") aufrufen.
Formulare/Anträge:
- Antrag kleiner Waffenschein
- Merkblatt kleiner Waffenschein
- Antrag für eine waffenrechtliche Erlaubnis
- Anzeige über den Erwerb/Überlassung erlaubnispflichtige Schusswaffen
- Antrag Europäischer Feuerwaffenpass
- Antrag Verlängerung oder Änderung des Europäischer Feuerwaffenpass
- Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung SprengG
- Antrag Erlaubnis nach § 27 SprengG
- Vordruck für Ärztliche Bescheinigung gem. SprengG
- Anzeige für deaktivierte Schusswaffen
- Nachweis des Weiterbestehens des Bedürfnisses - Sportschütze
- Datenschutzbelehrung
Verwandte Themen:
- Waffenprüfung; Durchführung
- Waffenschein; Beantragung
- Waffenbesitzkarte; Beantragung
- Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
- Waffen; Informationen über Erlaubnis
- Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
- Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
- Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
- Merkblatt: Aufbewahrung von Waffen und Munition i.S.d. WaffG
