Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte werden für Bauland, werdendes Bauland sowie für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im zweijährigen Rhythmus zum Stichtag 1. Januar jedes geraden Jahres in Abstimmung mit dem Finanzamt, den Gemeinden und freiberuflichen Gutachtern bestimmt.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für Grundstücke im beplanten und unbeplanten Innenbereich können kostenfrei in digitaler Form über https://geoportal.bayern.de/bayernatlas eingesehen werden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für land- und fortwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich sind in Kartenform unter folgendem Download abrufbar:
Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können auf Grundlage des Kostengesetzes gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden.
- Antrag auf Bodenrichtwertauskunft - Onlineantrag oder PDF zum Ausdrucken
- Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung - Onlineantrag oder PDF zum Ausdrucken
Hinweis:
Für die Neuberechnung der Grundsteuer werden im Freistaat Bayern keine Bodenrichtwerte benötigt.
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten, die an Grundstücken lasten.
Anträge auf die Ermittlung von Verkehrswerten können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gestellt werden. Die Beauftragung für ein Verkehrswertgutachten bedarf der Schriftform.
- Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens - Onlineantrag oder PDF zum Ausdrucken
Ihre Ansprechpartner/in in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses:
(Arbeitstage: Mittwoch bis Freitag)
(Arbeitstage: Montag bis Freitag)