Die wichtigste Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es, als Mittler zwischen der Behörde und der Bevölkerung zur Verfügung zu stehen.
Aufgabenschwerpunkte sind:
- individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen,
- Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote im Landkreis,
- Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Behindertenplanung,
- Mitwirkung in öffentlichen Gremien,
- Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung
Welche Aufgaben hat ein Behindertenbeauftragter, für wen ist er da? Das erzählt Peter Nietsch im Interview.
Offene Behindertenarbeit (OBA)
Die im Landkreis Bad Kissingen tätigen Wohlfahrtsverbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben im Oktober 1999 einen Kooperationsvertrag geschlossen, um die verschiedenen Angebote, Dienstleistungen und Maßnahmen aufeinander abzustimmen und eine Vernetzung der offenen Hilfen zu erreichen.
Der Behindertenbeauftragte des Landkreises wirkt als Kontaktstelle und Koordinator der Arbeitsgemeinschaft "Offene Behindertenarbeit (OBA)" und vertritt diese nach außen.
Die Angebote der OBA werden jährlich in einer Broschüre veröffentlicht.
Download:
- Antragsformular - Grad der Behinderung
Die zuständige Behörde für Menschen aus dem Landkreis Bad Kissingen ist:
Zentrum Bayern Familie und Soziales,
Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg,
Telefon: 0931/4107-505, Fax: 0931/4107-0712, E-Mail: ufr-3@zbfs.bayern.de
Weitere Beratungsstelle:
- Ergänzende Unabhängige TeilhabeBeratung (EUTB)
Die EUTB berät Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie deren Angehörige/Freunde. Die Mitarbeiter*innen der EUTB unterstützen die Ratsuchenden in ihren Anliegen, fungieren als Lotse zu den richtigen Ansprechstellen, informieren über Unterstützungsangebote und helfen bei Anträgen.
Die Beratung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Weitere Informationen zur Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) finden Sie auf einen Blick im Flyer bzw. im Flyer in leichter Sprache.