Die Fahrerlaubnisbehörden im Landratsamt Bad Kissingen

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisklasse), die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Bitte beachten Sie:
Wir sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

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  • Führerschein-Pflichtumtausch
    Aktuell sind alle Jahrgänge ab 1953, die noch in Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind, zum Umtausch aufgerufen.
    Nähere Informationen zum Pflichtumtausch finden Sie hier
     
  • Ihre Ansprechpartner/innen für Fahreignung, Entzugsverfahren und Fahrschulen/-lehrer finden sie hier.
     
  • Die Onlineantragstellung "Führerschein" im Bürgerservice-Portal des Landkreises Bad Kissingen finden Sie hier.

Hier die wichtigsten Themen:
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