Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Die Zielsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Zielsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist die Sicherung des Unterhalts von Kindern von alleinstehenden Müttern und Vätern durch Vorschusszahlungen, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, den gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt gar nicht oder nur teilweise leisten kann oder will.


Wer erhält Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschussleistungen erhält ein Kind, wenn es

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
  • hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
  • von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des  maßgeblichen Regelbetrags nach der Regelbetragsverordnung erhält und
  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

UVG-Antrag mit Merkblatt


Öffnungszeiten:

Bitte beachten Sie, dass die UVG-Stelle abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten am Mittwoch ganztags geschlossen ist.
Bitte vereinbaren Sie für alle Vorsprachen telefonisch einen Termin.


Ihre Ansprechpartnerinnen siehe Kasten rechts (Zuständigkeit nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens des betroffenen Kindes)
 

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