Verfahrenslotsen im Landkreis Bad Kissingen

Was machen wir?

Menschen mit Behinderung wollen genauso leben wie nichtbehinderte Menschen auch. Sie möchten mobil sein und ihren Alltag ohne fremde Hilfe meistern können. Und sie haben ein Recht darauf. Denn niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden - so steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe haben das Ziel, Menschen mit Behinderung bei der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Hilfen sollen Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich planen, gestalten und wahrnehmen zu können.

Oder einfach gesagt: Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Chancen in unserer Gesellschaft bekommen wie alle anderen auch.

Wenn ihr Kind oder Sie selbst als junger Mensch aufgrund einer (drohenden) Behinderung Hilfe und Unterstützung brauchen, um diese Ziele zu erreichen, würden wir Sie gerne begleiten und unterstützen.

Wegweiser Verfahrenslotse

Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien bei der Verwirklichung der ihnen zustehenden Leistungen. Sie helfen dabei, im Labyrinth der Leistungen und Zuständigkeiten den Durchblick zu behalten.

Junge Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Einschränkungen und deren Familien stehen vor vielen Herausforderungen. Insbesondere wenn die Situation neu oder unvermittelt auftritt, ist Orientierung und Unterstützung nötig.

Die Gesetze für zahlreiche (Sozial-/Reha-)Leistungen aus verschiedensten Institutionen sind meist sehr kompliziert. Ihnen bzw. Ihrem Kind stehen verschiedene Hilfen zu. Es gibt viele Stellen, an die Sie sich wenden können. Wir möchten Sie mit unserer zielgerichteten und kostenlosen Beratung dabei unterstützen, die richtige Hilfe möglichst schnell zu erhalten und sich bei der Vielzahl der Angebote und Ansprechpartner zurechtzufinden. Wir lotsen Sie durch die verschiedenen Anlaufstellen und beraten Sie bezüglich der Voraussetzungen.

Leistungen der Eingliederungshilfe sind Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Mit den Hilfen sollen Menschen mit Behinderung so leben können,
wie Menschen ohne Behinderung.

  • Wir beraten Sie schwerpunktmäßig zu allen (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) Behinderung gemäß SGB IX bzw. § 35a SGB VIII (ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII), aber auch zu Leistungsansprüchen für junge Menschen mit Behinderung und deren Familien aus weiteren Sozialgesetzgebungen
  • Wir begleiten und unterstützen Sie im gesamten Rehabilitationsverfahren - vom Antrag bis zur bereitgestellten Hilfe
  • Wir helfen bei der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennen die Teilhabenetzwerke und Unterstützungsangebote im Landkreis Bad Kissingen
  • Wir vermitteln Sie zu Ansprechpartnerinnen und Angeboten im Landkreis Bad Kissingen
  • Wir begleiten Sie auf Wunsch zu Gesprächen mit den Kostenträgern
  • Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es für mich?
  • Wo kann ich verschiedene Leistungen beantragen?
  • Was brauche ich für meinen Antrag?
  • Kann mir jemand beim Ausfüllen der Unterlagen helfen?
  • Meine Hilfe wurde abgelehnt – was jetzt?
  • und alle weiteren Fragen rund um das Thema Eingliederungshilfe bzw. Leistungen für junge Menschen mit Behinderung
  • Alle jungen Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Geburtstag
  • deren Mütter und Väter
  • deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • deren Pflegeeltern
  • deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Kooperations- und Netzwerkpartner der Eingliederungshilfe

Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung liegt abhängig von der Behinderung entweder bei der Kinder- und Jugendhilfe oder bei der Eingliederungshilfe.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, die sogenannte inklusive Lösung oder auch Hilfe aus einer Hand.

Die Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess, indem sie ihre Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe nutzen, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Organisationsentwicklung abzuleiten.

Unterstützung und Begleitung für junge Menschen
von 0 bis zum 27. Geburtstag.

Die Unterstützung und Begleitung ist:

  • kostenfrei
  • unabhängig
  • vertraulich
  • auf Wunsch anonym

Ab 2028 Hilfe aus einer Hand für alle Kinder und Jugendliche
unter dem Dach der Jugendhilfe.

Wie kann man Kontakt mit den Verfahrenslotsen aufnehmen?

Wir sind flexibel: eine erste Kontaktaufnahme für ein persönliches Beratungsgespräch ist telefonisch oder per E-Mail möglich.

Ein persönliches Beratungsgespräch kann im Landratsamt, bei Ihnen zu Hause, telefonisch, per E-Mail oder als Videokonferenz stattfinden (Kontaktdaten siehe rechts oben).

Weitere Informationen zu Leistungen der Eingliederungshilfe finden Sie unter:

Verfahrenslotse Labyrinth

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