Eigentümer: | Landkreis Bad Kissingen |
Anmeldung an: |
Landratsamt Bad Kissingen |
Postanschrift: | Jugendzeltplatz „Saaleck“
97762 Hammelburg |
Platzwart: |
Günter Gaul |
Belegungskalender:
Anfahrt und Parkmöglichkeiten:
Anfahrt mit Bus oder PKW direkt bis zum Platz möglich. Es gibt am Platz 8 PKW-Parkplätze.
GPS-Koordinaten: 50° 06'31" N; 09° 52'22" O
Nächste Bus/Bahnstation:
Hammelburg. Zwischen Bahnhof und Jugendzeltplatz verkehren keine öffentlichen Verkehrsmittel (ca. 6 km).
ÖPNV:
Nächste Haltestelle: Hammelburg, ca. 3 km entfernt.
Lage und Beschaffenheit:
Der Zeltplatz liegt oberhalb von Hammelburg in der Nähe des Schloss Saaleck am Rande eines Waldes und hat eine Fläche von ca. 1,2 ha.
Fassungsvermögen:
Der Platz ist für Gruppen bis 140 Personen geeignet.
Ausstattung:
Im Versorgerhaus finden Sie:
- Küche mit
- zwei 300-Liter Kühlschränke
- 50-Liter Gefrierschrank
- Großküchenherd
- Hockerkocher
- Topf- und Spülbecken
- zwei separate Vorratsräume
Ess- und Kochgeschirr muss von der Gruppe mitgebracht werden!
- Aufenthaltsraum (ca. 30 qm, mit Holzofen beheizbar)
Feuerholz muss selbst besorgt oder mitgebracht werden!
- Zwei Gruppenleiterzimmer mit je 2 Betten (Bettlaken sind selbst mitzubringen).
- Nach Geschlechtern getrennte Toiletten und Waschräume mit jeweils zwei Duschen.
- Behinderten-WC
Außerdem verfügt der Platz über
- Feuerstelle
- Bolzplatz/Spielwiese
- 20 Biertischgarnituren
Reinigung:
Am Ende der Freizeit sollten die Böden des Versorgerhauses feucht gewischt werden und alle mobilen Einrichtungsgegenstände und Geräte an die dafür vorgesehenen Stellen zurückgebracht werden. Putzutensilien müssen selbst mitgebracht werden!
Einkaufsmöglichkeiten:
Vor Ort gibt es keine Einkaufsgelegenheiten. Über günstige Möglichkeiten in der Umgebung informiert der Platzwart.
Erste-Hilfe:
Krankenhaus: | Helios OrthoClinic Hammelburg, Ofenthalerweg 20, 97762 Hammelburg Tel.: 09732/9000 |
Apotheken: |
Apotheke am Krankenhaus,
Falken-Apotheke,
Einhorn-Apotheke,
Engel-Apotheke, |
Besonderheiten:
Die an den Zeltplatz angrenzende Weinbergmauer sowie das Schloss Saaleck inkl. der Gebäude des Weingutes sind denkmalgeschützte und besonders kulturell schützenswerte Bauten. Eine Beschädigung dieser Liegenschaften wird in jedem Falle strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
Das direkt an den Zeltplatz angrenzende Wasserbecken und das dazugehörende umzäunte Gelände darf auf keinen Fall betreten werden. Das Betreten der Anlage und Sach-beschädigungen an dieser Anlage werden strafrechtlich verfolgt.