Hilfe zur Pflege bei ambulanter Pflege zu Hause


Die Zuständigkeit liegt seit 01.01.2019 beim Bezirk Unterfranken, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg.
Ansprechpartner beim Bezirk Unterfranken sind
Herr Schmitt, Tel. 0931/7959-1143, h.schmitt@bezirk-unterfranken.de oder
Herr Mohr, Tel. 0931/7959-1141, j.mohr@bezirk-unterfranken.de.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bezirk-unterfranken.de.

Bei Fragen zu stationärer Pflege in Heimen und bei Tages- und Kurzzeitpflege ist ebenfalls der Bezirk Unterfranken zuständig (Bezirk Unterfranken, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg, www.bezirk-unterfranken.de). Die Hilfe zur Pflege wird seit 01.01.2019 von demselben Träger erbracht.


Pflegeversicherung

Vorrangig besteht ein Anspruch auf Pflegegeld durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung stellt allerdings nur eine Grundabsicherung dar. Wenn Pflegebedürftige ihre Pflege mit den von der Pflegekasse gewährten Leistungen nicht voll finanzieren können oder keine Pflegeversicherung vorhanden ist, tritt die Sozialhilfe bei Bedürftigkeit grundsätzlich mit ergänzenden Leistungen bis zur vollen Höhe des notwendigen Bedarfs ein.

Die Hilfe zur Pflege ist wie alle anderen Leistungen nach dem SGB XII von vorhandenem Einkommen und dem Vermögen abhängig.


Gesetzliche Regelung

Die Regelungen zu dieser Leistung finden sich im 7. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (§ 61 bis 66 SGB XII).


Beratung

Gerne beraten Sie die Kolleginnen und Kollegen vom Bezirk Unterfranken (Tel. 0931/7959-0) zu finanziellen Hilfen bei Pflegebedürftigkeit.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin.

 

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