Die Zulassungsbehörden im Landratsamt Bad Kissingen

Ab 01.09.2023 ändern sich die Zulassungsgebühren!

Informationen zur Umschreibung von Fahrzeugen aus der Ukraine
Інформація про pеестрдцію транспортних засобів з України

Fast alle am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeuge müssen zugelassen und identifizierbar sein. Kraftfahrzeugen wird deshalb ein eindeutiges Kennzeichen zugeteilt und alle notwendigen Daten werden im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert.

Die Registrierung dient dem Schutz eines jeden Verkehrsteilnehmers. Deswegen ist es notwendig, der Zulassungsbehörde jede Änderung der Versicherungs- oder Halterdaten sowie der technischen Daten unverzüglich mitzuteilen.

Bitte beachten Sie:
Wir sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

  • Ihren Online-Termin buchen Sie bitte hier.
    Sollte Ihnen kein freier Termin angezeigt werden, sind aktuell leider alle Termine ausgebucht. Alle freien Terminkapazitäten werden Ihnen angezeigt, bitte sehen Sie daher möglichst von telefonischen Terminanfragen ab.
  • Ausnahmsweise steht Ihnen die telefonische Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Bad Kissingen unter folgender Servicenummer zur Verfügung: 0971/801-7200

Außerdem besteht die Möglichkeit der internetbasierten Zulassung von Kraftfahrzeugen (i-Kfz).
Folgende Online-Vorgänge sind derzeit möglich:

  • Außerbetriebsetzungen
  • Wiederzulassungen
  • Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge
  • Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel
  • Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel
  • Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes
  • Adressänderung

Hier finden Sie die Onlinedienstleistungen der Zulassungsbehörde im Bürgerservice-Portal des Landkreises Bad Kissingen: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrbadkissingen

Hier die wichtigsten Themen:

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