Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sowie von einer solchen Behinderung bedrohte Menschen brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung soll insbesondere durch die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleistet werden. Ziel ist es, den Leistungsberechtigten eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Das Recht der Eingliederungshilfe wurde zum 01.01.2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen reformiert. Es ist seitdem nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), sondern im 2. Teil des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.
Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung werden hingegen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach den Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erbracht.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen die medizinische Rehabilitation, die Teilhabe am Arbeitsleben, die schulische Ausbildung und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Teilhabe).

Für die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sind in Bayern die Bezirke zuständig, für Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB VIII die Jugendämter bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten.

  • Weiterführende Informationen zu den einzelnen Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX sowie die Kontaktdaten des Bezirks Unterfranken finden Sie hier.
     
  • Informationen und Ansprechpartner für die Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung im Jugendamt des Landkreises Bad Kissingen finden Sie hier.
     
  • Zusätzlich bietet inzwischen auch der Pflegestützpunkt des Landratsamtes Bad Kissingen eine Beratung bezüglich der Leistungen der Eingliederungshilfe an.
     

Weiterführende Links und Broschüren:

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