Sozialhilfe

Wer die Mittel zur Deckung der notwendigen Bedarfe für den Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft erbringen kann oder sich in einer Notlage befindet, hat die Möglichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie ist eine gesetzlich verankerte Hilfe der Gemeinschaft, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch hat.

Sozialhilfe soll einerseits Armut verhindern und andererseits der/dem Empfänger/in eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen. Es spielt dabei grundsätzlich auch keine Rolle, wodurch die Notlage entstanden ist.

Ziel ist es, die/den Hilfesuchende/n in die Lage zu versetzen, ihr/sein Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten.

Die Sozialhilfeverwaltung unterstützt Hilfesuchende in folgenden Lebenslagen: 

Die entsprechenden Ansprechpartner/innen finden Sie jeweils auf der entsprechenden Seite der einzelnen Sozialleistungen.

Für erwerbsfähige Hilfesuchende zwischen 15 und 65 Jahren sowie deren Angehörige kommt als Sozialleistung das Bürgergeld in Betracht. Für diesen Personenkreis ist das Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen zuständig.

Weitere Informationen rund um das Bürgergeld sowie die Kontaktdaten des Jobcenters finden Sie hier.


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