Die Straßenverkehrsbehörde ist nach StVO zuständig für alle verkehrsregelnden Maßnahmen auf allen Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Landkreis Bad Kissingen. Darüber hinaus nimmt sie Aufgaben nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und dem Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) wahr.
Die wichtigsten Themen:
- Örtlicher Verkehrssicherheitsbeauftragter
- Allgemeines zur Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Baustellen / Verkehrsbeeinträchtigungen im Landkreis
- Verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen
- Verkehrsrechtliche Anordnungen für Treib- und Drückjagden
- Ausnahmegenehmigungen (Sonntagsfahrverbot, Parkerleichterungen, Baugerüste und sonstiges)
- Erlaubnisse für Umzüge, Sportveranstaltungen, Straßenfeste, Wallfahrten
- Werbeanlagen
- Straßen- und Wegerecht
- Gefahrguttransport
- Güterkraftverkehr
- Personenbeförderung
- Großraum- und/oder Schwerverkehr
- Faschingsumzüge